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Vertrag über die
Europäische Union
Erlassen am 7. Februar 1992 in Maastricht

Präambel

Seine Majestät der König der Belgier,
Ihre Majestät die Königin von Dänemark,
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland,
Der Präsident der Griechischen Republik,
Seine Majestät der König von Spanien,
Der Präsident der Französischen Republik,
Der Präsident Irlands,
Der Präsident der Italienischen Republik,
Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Luxemburg,
Ihre Majestät die Königin der Niederlande,
Der Präsident der Portugiesischen Republik,
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland,

entschlossen, den mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften Eingeleiteten Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben,

eingedenk der historischen Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents und der Notwendigkeit, feste Grundlagen für die Gestalt des zukünftigen Europas zu schaffen,

in Bestätigung Ihres Bekenntnisses Zu Den Grundsätzen Der Freiheit, Der Demokratie Und Der Achtung Der Menschenrechte Und Grundfreiheiten Und Der Rechtsstaatlichkeit,

in dem Wunsch, die Solidarität zwischen ihren Völkern unter Achtung ihrer Geschichte, ihrer Kultur und ihrer Traditionen zu stärken,

in dem Wunsch, Demokratie und Effizienz in der Arbeit der Organe weiter zu stärken, damit diese in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben in einem einheitlichen institutionellen Rahmen besser wahrzunehmen,

entschlossen, die Stärkung und die Konvergenz ihrer Volkswirtschaften herbeizuführen und eine Wirtschafts- und Währungsunion zu errichten, die im Einklang mit diesem Vertrag eine einheitliche, stabile Währung einschließt,

in dem festen Willen, im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts sowie der Stärkung des Zusammenhalts und des Umweltschutzes den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Völker zu fördern und Politiken zu verfolgen, die gewährleisten, daß Fortschritte bei der wirtschaftlichen Integration mit parallelen Fortschritten auf anderen Gebieten einhergehen,

entschlossen, eine gemeinsame Unionsbürgerschaft für die Staatsangehörigen ihrer Länder einzuführen,

entschlossen, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu verfolgen, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, und so die Identität und Unabhängigkeit Europas zu stärken, um Frieden, Sicherheit und Fortschritt in Europa und in der Welt zu fördern,

in Bekräftigung ihres Ziels, die Freizügigkeit unter gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit ihrer Bürger durch die Einfügung von Bestimmungen über Justiz und Inneres in diesen Vertrag zu fördern,

entschlossen, den Prozeß der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas, in der die Entscheidungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst bürgernah getroffen werden, weiterzuführen,

im Hinblick auf weitere Schritte, die getan werden müssen, um die europäische Integration voranzutreiben,

haben beschlossen, eine europäische Union zu gründen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Seine Majestät der König der Belgier:
Mark Eyskens, Minister für auswärtige Angelegenheiten;
Philippe Maystadt, Minister der Finanzen;

Ihre Majestät die Königin von Dänemark:
Uffe Ellemann-Jensen, Minister für auswärtige Angelegenheiten;
Anders Fogh Rasmussen, Minister für Wirtschaft;

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:
Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen;
Theodor Waigel, Bundesminister der Finanzen;

Der Präsident der Griechischen Republik:
Antonios Samaras, Minister für auswärtige Angelegenheiten;
Efthymios Christodoulou, Minister für Wirtschaft;

Seine Majestät der König von Spanien:
Francisco Fernández Ordóñez, Minister für auswärtige Angelegenheiten;
Carlos Solchaga Catalán, Minister für Wirtschaft und Finanzen;

Der Präsident Der Französischen Republik:
Roland Dumas, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Pierre Beregovoy, Minister für Wirtschaft, Finanzen Und Haushalt;

Der Präsident Irlands:
Gerard Collins, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Bertie Ahern, Minister Der Finanzen;

Der Präsident Der Italienischen Republik:
Giannni De Michelis, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Guido Carli, Schatzminister;

Seine Königliche Hoheit Der Grossherzog Von Luxemburg:
Jacques F. Poos, Vizepremierminister, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Jean-Claude Juncker, Minister Der Finanzen;

Ihre Majestät Die Königin Der Niederlande:
Hans Van Den Broek, Minister für auswärtige Angelegenheiten;
Willem Kok, Minister der Finanzen;

Der Präsident Der Portugiesischen Republik:
João De Deus Pinheiro, Minister für auswärtige Angelegenheiten;
Jorge Braga De Macedo, Minister der Finanzen;

Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland:
Rt. Hon. Douglas Hurd, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen;
Hon. Francis Maude, Financial Secretary im Schatzamt;

Diese sind nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:


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