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Vertrag über die
Europäische Union
Erlassen am 7. Februar 1992 in Maastricht

Protokoll betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark

Die hohen Vertragsparteien,

von dem Wunsch geleitet, gewisse besondere Probleme betreffend Dänemark zu regeln,

sind über folgende Bestimmung übereingekommen, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wird:

Ungeachtet des Vertrags kann Dänemark seine geltenden Rechtsvorschriften für den Erwerb von Zweitwohnungen beibehalten.


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