Home Back List Next

Vertrag über die
Europäische Union
Erlassen am 7. Februar 1992 in Maastricht

Protokoll betreffend Dänemark

Die hohen Vertragsparteien,

in dem Wunsch, gewisse besondere Probleme betreffend Dänemark zu regeln,

sind über folgende Bestimmungen übereingekommen, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt sind:

Artikel 14 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank berührt nicht das Recht der Nationalbank Dänemarks, ihre derzeitigen Aufgaben hinsichtlich der nicht der Gemeinschaft angehörenden Teile des Königreichs Dänemark wahrzunehmen.


Home Back List Next