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Vertrag über die
Europäische Union
Erlassen am 7. Februar 1992 in Maastricht

Protokoll betreffend den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen

Die hohen Vertragsparteien

sind über folgende Bestimmung übereingekommen, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wird:

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß und der Ausschuß der Regionen verfügen über einen gemeinsamen organisatorischen Unterbau.


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