Home Back List Next

Vertrag über die
Europäische Union
Erlassen am 7. Februar 1992 in Maastricht

Erklärung zum dritten Teil Titel III und VI des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Die Konferenz erklärt, daß für die Anwendung der Bestimmungen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Dritten Teil Titel III Kapitel 4 über den Kapital- und Zahlungsverkehr und Titel VI über die Wirtschafts- und Währungspolitik vorgesehen sind, unbeschadet des Artikels 109 j Absätze 2, 3 und 4 und des Artikels 109 k Absatz 2 die übliche Praxis fortgeführt wird, wonach der Rat in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister zusammentritt.


Home Back List Next