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Vertrag über die
Europäische Union
Erlassen am 7. Februar 1992 in Maastricht

Erklärung zum dritten Teil Titel VI des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Die Konferenz erklärt, daß der Präsident des Europäischen Rates die Wirtschafts- und Finanzminister zur Teilnahme an den Tagungen des Europäischen Rates einladen wird, wenn dieser Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion erörtert.


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