Home Back List Next

Haager Landkriegsordnung
Inhaltsübersicht

A n h a n g
2 Feindseligkeiten
2.4 Kapitulationen

Artikel 35


Artikel 35

Die zwischen den abschließenden Parteien vereinbarten Kapitulationen sollen den Forderungen der militärischen Ehre Rechnung tragen.

Einmal abgeschlossen, sollen sie von beiden Parteien gewissenhaft beobachtet werden.


Home Back List Next