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Pariser Grundakte
Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation

III. Bereiche für Konsultation und Zusammenarbeit

Beim Ausbau ihrer Beziehungen werden sich die NATO und Russland auf konkrete Bereiche von beiderseitigem Interesse konzentrieren. In folgenden Bereichen werden sie einander möglichst umfassend konsultieren und sich um Zusammenarbeit bemühen:

• Fragen von gemeinsamem Interesse, die die Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum oder konkrete Krisen betreffen, einschliesslich des Beitrags der NATO und Russlands zu Sicherheit und Stabilität in diesem Raum;

• Konfliktverhütung einschliesslich vorbeugender Diplomatie, Krisenbewältigung und Konfliktbeilegung unter Berücksichtigung der Rolle und Verantwortung der VN und der OSZE sowie der Arbeit dieser Organisationen in diesen Bereichen;

• von Fall zu Fall gemeinsame Operationen einschliesslich friedenserhaltender Operationen unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder der Verantwortung der OSZE sowie, falls dabei Alliierte Streitkräftekommandos (CJTF) zum Einsatz kommen sollten, frühzeitige Teilnahme daran;

• Beteiligung Russlands an dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und der Partnerschaft für den Frieden;

• Informationsaustausch und Konsultationen über Strategie, Verteidigungspolitik, die Militärdoktrinen der NATO und Russlands sowie über Haushalte und Infrastrukturentwicklungsprogramme;

• Rüstungskontrollthemen;

• das gesamte Spektrum von Fragen der nuklearen Sicherheit;

• Verhinderung der Verbreitung nuklearer, biologischer und chemischer Waffen und ihrer Einsatzmittel, Bekämpfung des Nuklearschmuggels sowie Stärkung der Zusammenarbeit in konkreten Rüstungskontrollbereichen einschliesslich der politischen und verteidigungspolitischen Aspekte der Verbreitung;

• mögliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwehr taktischer Flugkörper;

• Verbesserung der regionalen Luftverkehrssicherheit, Erhöhung der Luftverkehrskapazitäten und Verstärkung des wechselseitigen Austauschs, soweit angebracht, zur Förderung von Vertrauen durch verstärkte Massnahmen der Transparenz und des Informationsaustauschs betreffend Luftverteidigung und damit zusammenhängende Aspekte der Luftraumregelung/kontrolle. Hierzu gehört auch die Prüfung der Möglichkeit einer Zusammenarbeit in geeigneten Luftverteidigungsfragen;

• Verbesserung der Transparenz, der Berechenbarkeit und des gegenseitigen Vertrauens betreffend den Umfang und die Aufgaben der konventionellen Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten und Russlands;

• wechselseitiger Austausch, soweit angebracht, über Fragen betreffend Nuklearwaffen einschliesslich Doktrinen und Strategien der NATO und Russlands;

• Koordinierung eines Programms der erweiterten Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Militärbehörden, wie weiter unten ausgeführt;

• Verfolgung einer möglichen Rüstungszusammenarbeit durch die Assoziierung Russlands mit der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren der NATO;

• Konversion von Verteidigungsindustrien;

• Entwicklung von beiderseits vereinbarten Kooperationsvorhaben mit verteidigungspolitischen Bezügen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Wissenschaft;

• Durchführung gemeinsamer Initiativen und Übungen im Zivil- und Katastrophenschutz;

• Bekämpfung des Terrorismus und des Drogenhandels;

• Verbesserung des Verständnisses in der Öffentlichkeit für die sich entwickelnden Beziehungen zwischen der NATO und Russland, wozu auch die Einrichtung eines NATO-Dokumentationszentrums oder -Informationsbüros in Moskau gehört.

Weitere Bereiche können im gegenseitigen Einvernehmen hinzugefügt werden.


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