![]() |
Pariser Grundakte Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation |
![]() |
Die NATO und Russland bekräftigen ihren gemeinsamen Wunsch, mehr Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum zu erreichen.
Die Mitgliedstaaten der NATO wiederholen, dass sie nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass haben, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch die Notwendigkeit sehen, das Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik der NATO in irgendeinem Punkt zu verändern - und dazu auch in Zukunft keinerlei Notwendigkeit sehen. Dies schliesst die Tatsache ein, dass die NATO entschieden hat, sie habe nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass, nukleare Waffenlager im Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten einzurichten, sei es durch den Bau neuer oder die Anpassung bestehender Nuklearlagerstätten. Als nukleare Waffenlager gelten Einrichtungen, die eigens für die Stationierung von Nuklearwaffen vorgesehen sind; sie umfassen alle Typen gehärteter ober- oder unterirdischer Einrichtungen (Lagerbunker oder -gewölbe), die für die Lagerung von Nuklearwaffen bestimmt sind.
Im Bewusstsein der Bedeutung der Anpassung des Vertrags über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) für den grösseren Zusammenhang der Sicherheit im OSZE-Raum und für die Arbeit an einem gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodell für das Europa im 21. Jahrhundert werden die Mitgliedstaaten der NATO und Russland in Wien mit den anderen Vertragsstaaten zusammenarbeiten, um den KSE-Vertrag zur Verbesserung seiner Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit anzupassen, wobei das sich verändernde europäische Sicherheitsumfeld und die legitimen Sicherheitsinteressen aller OSZE-Teilnehmerstaaten zu berücksichtigen sind. Sie sind sich einig in dem Ziel, so rasch wie möglich ein Anpassungsübereinkommen zu schliessen, und werden als einen ersten Schritt auf diesem Weg gemeinsam mit den anderen KSE-Vertragsstaaten auf den möglichst baldigen Abschluss einer Rahmenvereinbarung hinwirken, in der die Grundelemente eines angepassten KSE-Vertrags im Einklang mit den Zielen und Prinzipien des Dokuments über Umfang und Parameter, das im Dezember 1996 in Lissabon verabschiedet wurde, enthalten sind.
Die NATO und Russland sind der Auffassung, dass ein wichtiges Ziel der KSE-Vertragsanpassung in einer deutlichen, mit den legitimen Verteidigungserfordernissen jedes Vertragsstaats vereinbaren Verringerung des Gesamtumfangs der durch den Vertrag begrenzten Ausrüstungen, die im Anwendungsgebiet des Vertrags erlaubt sind, besteht. Die NATO und Russland ermutigen alle KSE-Vertragsstaaten, eine Verringerung ihrer Obergrenzen für durch den Vertrag begrenzte Ausrüstungen als Teil der umfassenderen Bemühungen um niedrigere Obergrenzen für Ausrüstungen, die mit der Veränderung des europäischen Sicherheitsumfelds im Einklang stehen, zu erwägen.
Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland verpflichten sich, während der Verhandlungen, wie in dem Dokument über Umfang und Parameter vorgesehen, Zurückhaltung zu üben hinsichtlich der gegenwärtigen Dispositive und Fähigkeiten ihrer konventionellen Streitkräfte, insbesondere in bezug auf ihre Streitkräfteniveaus und Dislozierungen im Anwendungsgebiet des Vertrags, um Entwicklungen der Sicherheitslage in Europa zu vermeiden, die die Sicherheit irgendeines Vertragsstaats beeinträchtigen können. Mögliche freiwillige Entscheidungen einzelner Vertragsstaaten, ihre Streitkräfteniveaus oder Dislozierungen zu verringern, sowie ihre legitimen Sicherheitsinteressen bleiben durch diese Verpflichtung unberührt.
Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland gehen davon aus, dass die Anpassung des KSE-Vertrags dazu beitragen sollte, gleiche Sicherheit für alle Vertragsstaaten unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einem politisch-militärischen Bündnis zu gewährleisten, um sowohl die Stabilität zu wahren und zu stärken als auch weiterhin jede destabilisierende Erhöhung der Zahl der Streitkräfte in verschiedenen Regionen Europas und in Europa insgesamt zu verhindern. Ein angepasster KSE-Vertrag sollte ferner durch erweiterte Informationsaustausch- und Verifikationsmassnahmen die militärische Transparenz verbessern und den Beitritt neuer Vertragsstaaten ermöglichen.
Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland schlagen anderen KSE-Vertragsstaaten vor, eine Anpassung des KSE-Vertrags in der Weise vorzunehmen, dass die Vertragsstaaten durch einen transparenten und kooperativen Prozess zu Schlussfolgerungen über Reduzierungen gelangen, die sie durchzuführen bereit wären, sowie über die sich ergebenden nationalen Obergrenzen für durch den Vertrag begrenzte Ausrüstungen. Diese werden dann in dem von allen Vertragsstaaten im Konsens zu vereinbarenden angepassten Vertrag verbindlich festgeschrieben und im Jahr 2001 und danach in Abständen von jeweils fünf Jahren überprüft. Dabei werden die Vertragsstaaten alle für den Raum vom Atlantik bis zum Ural durch den ursprünglichen KSE-Vertrag bestimmten Obergrenzen für durch den Vertrag begrenzte Ausrüstungen, die seither durchgeführten substantiellen Reduzierungen, die Veränderungen der Lage in Europa und das Erfordernis berücksichtigen, dass die Sicherheit keines Staates verringert wird.
Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland bekräftigen, dass die Vertragsstaaten einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen nur diejenigen militärischen Kapazitäten aufrechterhalten sollten, die mit individuellen oder kollektiven legitimen Sicherheitsbedürfnissen unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen einschliesslich des KSE-Vertrags vereinbar sind.
Jeder Vertragsstaat wird seiner Zustimmung zu den Bestimmungen des angepassten KSE-Vertrags über alle nationalen Obergrenzen der Vertragsstaaten seine Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Sicherheitslage in Europa zugrundelegen.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten der NATO und Russland in den Verhandlungen über eine Anpassung des KSE-Vertrags gemeinsam mit anderen Vertragsstaaten darauf hinwirken, die Stabilität durch die Weiterentwicklung von Massnahmen zu stärken, die darauf abzielen, jeden potentiell gefährlichen Aufwuchs konventioneller Streitkräfte in vereinbarten Regionen Europas einschliesslich Mittel- und Osteuropas zu verhindern.
Die NATO und Russland haben ihre Absichten in bezug auf ihre konventionellen Streitkräftedispositive in dem neuen europäischen Sicherheitsumfeld klargestellt und sind bereit, einander im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rates über die Entwicklung dieser Dispositive zu konsultieren.
Die NATO wiederholt, dass das Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert. Das Bündnis wird sich dementsprechend auf eine angemessene, den genannten Aufgaben gerecht werdende Infrastruktur stützen müssen. In diesem Zusammenhang können, falls erforderlich, Verstärkungen erfolgen für den Fall der Verteidigung gegen eine Aggressionsdrohung und für Missionen zur Stützung des Friedens im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den Leitprinzipien der OSZE sowie für Übungen im Einklang mit dem angepassten KSE-Vertrag, den Bestimmungen des Wiener Dokuments von 1994 sowie gegenseitig vereinbarten Transparenzmassnahmen. Russland wird sich bei der Dislozierung konventioneller Streitkräfte in Europa entsprechende Zurückhaltung auferlegen.
Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland werden sich um mehr Transparenz, Berechenbarkeit und gegenseitiges Vertrauen in bezug auf ihre Streitkräfte bemühen. Sie werden ihre Verpflichtungen aus dem Wiener Dokument von 1994 in vollem Umfang erfüllen und die Zusammenarbeit mit den anderen OSZE-Teilnehmerstaaten ausbauen, einschliesslich Verhandlungen in geeignetem Rahmen, u.a. innerhalb der OSZE, um Vertrauen und Sicherheit zu fördern.
Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland werden bestehende Rüstungskontrollvereinbarungen und vertrauensbildende Massnahmen nutzen und verbessern, um auf friedliche Zusammenarbeit gegründete Sicherheitsbeziehungen herzustellen.
Die NATO und Russland werden die politisch-militärischen Konsultationen und Kooperationsmassnahmen durch den Ständigen Gemeinsamen Rat mit Hilfe eines verbesserten Dialogs zwischen den obersten Militärbehörden der NATO und ihrer Mitgliedstaaten sowie Russlands erweitern. Sie werden ein Programm zur wesentlichen Erweiterung der militärischen Aktivitäten und der praktischen Zusammenarbeit zwischen der NATO und Russland auf allen Ebenen durchführen. Im Einklang mit den Grundsätzen des Ständigen Gemeinsamen Rates wird sich dieser verstärkte Dialog im militärischen Bereich auf das Prinzip stützen, dass keine Partei die andere als Bedrohung betrachtet oder deren Sicherheit zu beeinträchtigen sucht. Der verstärkte Dialog im militärischen Bereich wird regelmässig anzusetzende wechselseitige Unterrichtungen über die Militärdoktrin der NATO und Russlands, über Strategien und die sich daraus ergebenden Streitkräftedispositive sowie breit angelegte Möglichkeiten für gemeinsame Übungen und Ausbildungsmassnahmen umfassen.
Zur Unterstützung dieses verbesserten Dialogs und der militärischen Komponenten des Ständigen Gemeinsamen Rates werden die NATO und Russland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und weiterer beiderseitiger Absprachen militärische Verbindungsstäbe auf verschiedenen Ebenen einrichten.
Zum Ausbau ihrer Partnerschaft und um sicherzustellen, dass diese Partnerschaft sich in möglichst hohem Masse auf praktische Aktivitäten und direkte Zusammenarbeit stützt, werden die jeweiligen Militärbehörden der NATO und Russlands die Möglichkeit einer Weiterentwicklung eines Konzepts für gemeinsame friedenserhaltende Operationen der NATO und Russlands prüfen. Diese Initiative sollte von der positiven Erfahrung der Zusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina ausgehen; die Lehren, die aus diesem Einsatz gezogen wurden, werden in die Schaffung der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF) eingebracht.