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Soldatengesetz

2 Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
2.3 Beendigung des Dienstverhältnisses
2.3.a Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten

§ 43

Beendigungsgründe

(1) Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand.

(2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch

1. Umwandlung,

2. Entlassung,

3. Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder

4. Entfernung aus dem Dienstverhältnis durch Urteil in einem disziplinargerichtlichen Verfahren.


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