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Soldatenlaufbahnverordnung

1 Allgemeines

§ 7

Dienstgradbezeichnung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten

Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz „der Reserve (d. R.)“ weiterführen. Im Schriftverkehr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses werden der Dienstgradbezeichnung die Wörter „der Reserve (d. R.)“ hinzugesetzt.


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