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Verteidigungspolitische
Richtlinien 1992 |
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6. Die Werteordnung des Grundgesetzes und die Notwendigkeit,
unsere Werte zu bewahren, sind Ausgangspunkte aller Überlegungen zur
Sicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands. Der Schutz der territorialen
Integrität, der Sicherheit der Bürger sowie der freiheitlichen demokratischen
Lebensordnung ist eine existenzbegründende Verpflichtung des Staates.
Die "Charta der Vereinten Nationen" und die "Charta von Paris"
der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) entsprechen
deutschen Wertvorstellungen. Sie ergänzen die Werte des Grundgesetzes
zur umfassenden Richtschnur für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik.
7. Auf der Grundlage dieser Werte verfolgt Deutschland seine legitimen nationalen Interessen. Trotz prinzipieller Übereinstimmung werden sich die deutschen Interessen nicht in jedem Einzelfall mit den Interessen der Verbündeten und anderer Partner decken. Die nationale Interessenlage ist daher auch Ausgangspunkt der Sicherheitspolitik eines souveränen Staates. Sie ist Maßstab für die Beurteilung der Risiken und der Handlungserfordernisse zur Wahrnehmung der Chancen zukünftiger Entwicklungen. Die Gesamtheit der Sicherheitsinteressen kann nur dann im vollen Umfang wahrgenommen werden, wenn die verschiedenen Felder deutscher Politik koordiniert zusammenwirken. Eine grundsätzliche Dominanz eines oder eine Hierarchie der verschiedenen Politikfelder ist daher nicht gegeben.
8. Deutschland verfolgt als übergeordnete sicherheitspolitische Zielsetzung, Konflikte in Europa zu verhüten und Sicherheit für Europa im Rahmen einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung zu wahren, die auf pluralistischer Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Marktwirtschaft gründen soll. Dabei läßt sich die deutsche Politik von vitalen Sicherheitsinteressen leiten:
(1) Schutz Deutschlands und seiner Staatsbürger vor äußerer Gefahr und politischer Erpressung
(2) Vorbeugung, Eindämmung und Beendigung von Krisen und Konflikten, die Deutschlands Unversehrtheit und Stabilität beeinträchtigen können
(3) Bündnisbindung an die Nuklear- und Seemächte in der Nordatlantischen Allianz, da sich Deutschland als Nichtnuklearmacht und kontinentale Mittelmacht mit weltweiten Interessen nicht allein behaupten kann
(4) Vertiefung und Erweiterung der europäischen Integration einschließlich der Entwicklung einer europäischen Verteidigungsidentität
(5) "Partnerschaft unter Gleichen" zwischen Europa und Nordamerika, ausgedrückt in der Teilhabe Nordamerikas an den europäischen Prozessen und in der signifikanten militärischen Präsenz der USA in Europa
(6) Festlegung und Ausbau einer global und regional wirksamen Sicherheitsstruktur komplementärer Organisationen
(7) Förderung der Demokratisierung und des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in Europa und weltweit
(8) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung
(9) Fortsetzung eines stabilitätsorientierten rüstungskontrollpolitischen Prozesses in und für Europa
(10) Einflußnahme auf die internationalen Institutionen und Prozesse im Sinne unserer Interessen und gegründet auf unsere Wirtschaftskraft, unseren militärischen Beitrag und vor allem unsere Glaubwürdigkeit als stabile, handlungsfähige Demokratie.