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Verteidigungspolitische Richtlinien 2003

Kapitel I

VPR für ein verändertes sicherheitspolitisches Umfeld

1. Die Sicherheitslage hat sich grundlegend gewandelt. Neue sicherheitspolitische Risiken und Chancen verlangen veränderte Fähigkeiten.

2. Auftrag, Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr orientieren sich konsequent an der zu erwartenden Sicherheitslage und den sicherheitspolitischen Verpflichtungen Deutschlands als NATO-und EU-Partner. Gleichzeitig berücksichtigen sie die Ressourcenlage.

3. Die begonnene umfassende Reform der Bundeswehr wird weiter entwickelt. Gewichtung und Ausgestaltung der Aufgaben der Bundeswehr unter den neuen strategischen Bedingungen stehen hierbei im Vordergrund. Die Allgemeine Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar.

4. Die Neugewichtung der Aufgaben der Bundeswehr und die daraus resultierenden konzeptionellen und strukturellen Konsequenzen entsprechen dem weiten Verständnis von Verteidigung, das sich in den letzten Jahren herausgebildet hat.

5. Nach Artikel 87a des Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff. Sie schließt die Verhütung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein. Dementsprechend lässt sich Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist. Die Vereinbarkeit internationaler Einsätze der Bundeswehr, die im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit durchgeführt werden, mit der Verfassung wurde durch das Bundesverfassungsgericht und den Deutschen Bundestag bestätigt.

6. Deutsche Verteidigungspolitik ist das Handeln Deutschlands zur Sicherheitsvorsorge im Rahmen seiner Außen- und Sicherheitspolitik. Streitkräfte sind ein wesentlicher Teil einer auf Vorbeugung und Eindämmung von Krisen und Konflikten zielenden Außen- und Sicherheitspolitik.

7. Diese Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR)

• legen die Grundsätze für die Gestaltung der Verteidigungspolitik fest,
• bestimmen im Rahmen der gesamtstaatlichen Vorsorgepflicht für die Sicherheit Deutschlands den Auftrag der Bundeswehr, gewichten deren Aufgaben und machen Vorgaben für die Fähigkeiten der Streitkräfte der Zukunft.

8. Die VPR sind die verbindliche Grundlage für die Arbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Sie werden angesichts der Dynamik der sicherheitspolitischen Herausforderungen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.


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