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Verteidigungspolitische Richtlinien 2003

Kapitel II

Kernaussagen

9. Das sicherheitspolitische Umfeld Deutschlands ist durch veränderte Risiken und neue Chancen gekennzeichnet. Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht. Das Einsatzspektrum der Bundeswehr hat sich grundlegend gewandelt.

10. Die sicherheitspolitische Lage erfordert eine auf Vorbeugung und Eindämmung von Krisen und Konflikten zielende Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die das gesamte Spektrum sicherheitspolitisch relevanter Instrumente und Handlungsoptionen umfasst und auf gemeinsamem Handeln mit Verbündeten und Partnern aufbaut. Für die Bundeswehr stehen Einsätze der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie zur Unterstützung von Bündnispartnern, auch über das Bündnisgebiet hinaus, im Vordergrund.

11. Die multinationale Sicherheitsvorsorge ist ein grundlegender Bestimmungsfaktor deutscher Verteidigungspolitik. Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr mit Ausnahme von Evakuierungs und Rettungsoperationen werden nur gemeinsam mit Verbündeten und Partnern im Rahmen von VN, NATO und EU stattfinden.

12. Die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff als allein strukturbestimmende Aufgabe der Bundeswehr entspricht nicht mehr den aktuellen sicherheitspolitischen Erfordernissen. Die nur für diesen Zweck bereitgehaltenen Fähigkeiten werden nicht länger benötigt. Der Wiederaufbau der Befähigung zur Landesverteidigung gegen einen Angriff mit konventionellen Streitkräften innerhalb eines überschaubaren längeren Zeitrahmens - Rekonstitution - muss jedoch gewährleistet sein.

13. Die Bundeswehr wird in diesem Verständnis weiterentwickelt: Auftrag, Aufgaben, Ausrüstung und Mittel werden in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht. Die Aufgaben der Bundeswehr werden angesichts einer gewandelten sicherheitspolitischen Lage neu gewichtet. Die Fähigkeiten der Bundeswehr werden entsprechend angepasst. Die Finanzmittel werden künftig vor allem zur Erfüllung der militärischen Kernfähigkeiten eingesetzt.

14. Für die Beschaffungs- und Ausrüstungsplanung wird ein fähigkeitsorientierter, teilstreitkraft- und bereichsübergreifender Gesamtansatz entwickelt. Rüstungskooperation im europäischen und transatlantischen Rahmen hat Vorrang vor der Realisierung von Vorhaben in nationaler Verantwortung.

15. Für die verstärkte und raschere Ausrichtung der Bundeswehr auf die wahrscheinlicheren Aufgaben der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung benötigt die Bundeswehr nach Einsatzbereitschaft und Präsenz differenzierte Streitkräfte, die schnell und wirksam zusammen mit den Streitkräften anderer Nationen eingesetzt werden können. Hierzu bedarf es eines Fähigkeitsprofils mit Schwerpunkt auf sechs wesentlich miteinander verzahnten Fähigkeitskategorien:

• Führungsfähigkeit; Nachrichtengewinnung und Aufklärung;
• Mobilität;
• Wirksamkeit im Einsatz;
• Unterstützung und Durchhaltefähigkeit;
• Überlebensfähigkeit und Schutz.

16. Die Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für die Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar. Der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger einschließlich der Befähigung zur Rekonstitution sowie die eventuelle Unterstützung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen begründen auch künftig - neben anderen Gründen - die allgemeine Wehrpflicht.


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