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Verteidigungspolitische
Richtlinien 2003 |
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17. Das internationale Umfeld Deutschlands ist ungeachtet der politisch vorteilhaften Veränderungen der vergangenen Jahre nicht frei von militärischen und nicht-militärischen Risiken, die Sicherheit und Stabilität gefährden und bedrohen.
18. Die Anschläge vom 11. September 2001 haben die zivilisierte Welt in ihrer Gesamtheit zutiefst erschüttert. Nachfolgende Terroranschläge haben das Bewusstsein für die asymmetrischen Gefährdungen geschärft, die jederzeit, an jedem Ort der Welt erfolgen und sich gegen jeden richten können.
19. Vornehmlich religiös motivierter Extremismus und Fanatismus, im Verbund mit der weltweiten Reichweite des internationalen Terrorismus, bedrohen die Errungenschaften moderner Zivilisationen wie Freiheit und Menschenrechte, Offenheit, Toleranz und Vielfalt.
20. Die Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weitreichenden Trägermitteln kann auch die Bevölkerung und die Länder Europas bedrohen. Die Streitkräfte im Einsatz unterliegen einer besonderen Gefährdung. Der Versuch von Terrorgruppen, Zugriff auf Massenvernichtungswaffen zu erhalten, hat die mit der Proliferation verbundenen Risiken verschärft.
21. Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen kann nur durch umfassende nichtverbreitungspolitische Maßnahmen und eine nach transparenten Regeln gestaltete Ordnungspolitik der internationalen Gemeinschaft eingedämmt und verhindert werden. Diese politische Krisenvorsorge bedarf der Ergänzung durch Schutzmaßnahmen gegenüber Risiken, die sich aus der Weiterverbreitung ergeben. Zur Abwehr von Bedrohungen sind zudem vor allem gegenüber nicht-staatlichen Akteuren entsprechende zivile und militärische Mittel und Fähigkeiten zu entwickeln.
22. Globale Nichtverbreitungsverträge und Rüstungsexportkontrollen sind zu verbessern. Die Lösung regionaler Konflikte kann dazu beitragen, Staaten zum Verzicht auf Massenvernichtungswaffen zu bewegen.
23. In Europa sind auch weiterhin gewaltsam ausgetragene, nationalistisch und ethnisch motivierte, oft von kriminellen Strukturen geförderte Gewaltkonflikte möglich. Die fortdauernd labile Sicherheitslage auf dem Balkan macht weiterhin das besondere Engagement gerade der europäischen Nationen erforderlich. Militärische Beiträge zur Gestaltung eines sicheren Umfelds für eine nachhaltige politische und gesellschaftliche Normalisierung bleiben unerlässlich.
24. Europa ist von Krisen an seiner südlichen und südöstlichen Peripherie unmittelbar betroffen. Die veränderte Sicherheitslage fordert sowohl die NATO als auch die EU in neuer Weise.
25. Die Lösung der vielfältigen regionalen Krisen und Konflikte bleibt von herausragender Bedeutung für Sicherheit und Stabilität im europäischen und globalen Rahmen. Ungelöste politische, ethnische, religiöse, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte wirken sich im Verbund mit dem internationalen Terrorismus, mit der international operierenden Organisierten Kriminalität und den zunehmenden Migrationsbewegungen unmittelbar auf die deutsche und europäische Sicherheit aus. Ihnen kann nur durch ein umfassendes Sicherheitskonzept und mit einem System globaler kollektiver Sicherheit begegnet werden.
26. Moderne Informationsgesellschaften sind abhängig von Informations- und Kommunikationssystemen und damit verletzlich. Einfache Anwendungstechniken und ungenügende Schutzmaßnahmen erhöhen die Gefährdung von Staat, Gesellschaft und Infrastruktur und erleichtern vielfältige Formen der Informationskriegführung.
27. Die deutsche Wirtschaft ist aufgrund ihres hohen Außenhandelsvolumens und der damit verbundenen besonderen Abhängigkeit von empfindlichen Transportwegen und -mitteln zusätzlich verwundbar.
28. Die gewaltigen politischen Umwälzungen in Europa und die Überwindung des sich global auswirkenden Kalten Krieges haben aber auch zu neuen Chancen für Sicherheit und Stabilität geführt. Die breite internationale Koalition gegen den Terror ist die Grundlage für eine effektive Prävention und Bekämpfung dieser Bedrohung. Dabei eröffnet diese Koalition neue Handlungsoptionen für gemeinsame Risikovorsorge, auch zwischen Staaten unterschiedlicher Kulturen und Religionen. Das Völkerrecht und insbesondere die Charta der VN bilden die Grundlage für das Handeln im Kampf gegen den Terror.
29. Deutsche Sicherheitspolitik gewinnt im vereinten Europa zusätzliche Handlungsoptionen. Gemeinsam mit den Verbündeten und Partnern in der NATO und der EU sowie in Zusammenarbeit mit Russland und anderen Deutschland partnerschaftlich verbundenen Staaten gilt es, kooperative Strategien zur multilateralen Risikovorsorge und zu internationalen Konfliktlösungen weiter zu entwickeln. So können die Chancen für eine regionale und auch weltweit angelegte Sicherheitsvorsorge genutzt und sicherheitspolitische Risiken verringert werden. Abrüstung und Rüstungskontrolle bleiben wesentliche Faktoren der globalen Sicherheitsordnung.
30. Die fortschreitende Erweiterung und Vertiefung der euroatlantischen Sicherheitsstrukturen schaffen einen weltweit einzigartigen Stabilitätsraum. Die Öffnung von NATO und EU für neue Mitglieder festigt Sicherheit und Stabilität, verlangt aber auch, mehr Pflichten zu übernehmen.
31. Deutschland profitiert von dieser Entwicklung in Europa. Eine Gefährdung des deutschen Staatsgebiets durch konventionelle Streitkräfte ist derzeit und auf absehbare Zeit nicht zu erkennen.
32. Mit der Anpassung der NATO an das veränderte sicherheitspolitische Umfeld sind die Grundlagen dafür gelegt, dass das Bündnis auch in der Zukunft seine zentrale Rolle wahrnehmen wird. Die USA bleiben für die Sicherheit Europas unverzichtbar.
33. Die sicherheitspolitische Integration der EU und die daraus entstehende Handlungsfähigkeit sind ein Kernelement bei der Sicherung von Frieden und Stabilität in Europa. Mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) stärkt die EU ihr Instrumentarium zum gemeinsamen Handeln in der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, auch über Europa hinaus. Die ESVP ist kein Ersatz für, sondern eine notwendige Ergänzung zur NATO, die die Allianz stärkt und den Kern eines europäischen Pfeilers der Allianz bildet. Bereits heute verstehen sich EU und NATO als strategische Partner bei internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung.
34. Die außenpolitische Neuorientierung Russlands eröffnet Chancen für eine konstruktive Zusammenarbeit in Europa und im globalen Rahmen. Die Entscheidung des Weltwirtschaftsgipfels 2002, die Russische Föderation als Vollmitglied in den Kreis der G8-Staaten aufzunehmen, die Intensivierung des Dialogs im Rahmen des NATO-Russland-Rats und die gemeinsamen Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus bilden die Grundlage für eine noch engere langfristige Kooperation in sicherheitspolitischen Fragen.