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Verteidigungspolitische
Richtlinien 2003 |
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35. Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik ist es, die Sicherheit und den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Sie nutzt dazu die bestehenden globalen und regionalen Sicherheitsinstitutionen wie die Vereinten Nationen (VN), die Organisation für Sicherheit und Zu sammenarbeit in Europa (OSZE), die Nordatlantische Allianz (NATO) und die Europäische Union (EU). Die Vielfalt der Aufgaben erfordert eine gesamtstaatliche Sicherheitspolitik mit flexiblen und aufeinander abgestimmten Instrumenten, die mittelfristig in einer nationalen Sicherheitskonzeption gebündelt werden müssen.
36. Deutsche Sicherheitspolitik ist umfassend angelegt und berücksichtigt politische, ökonomische, ökologische, gesellschaftliche und kulturelle Bedingungen und Entwicklungen. Sicherheit kann weder vorrangig noch allein durch militärische Maßnahmen gewährleistet werden. Vorbeugende Sicherheitspolitik umfasst politische und diplomatische Initiativen sowie den Einsatz wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer, rechtsstaatlicher, humanitärer und sozialer Maßnahmen.
37. Gleichwohl sind die politische Bereitschaft und die Fähigkeit, Freiheit und Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit notfalls auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen oder wiederherzustellen, unverzichtbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit eines umfassenden Ansatzes von Sicherheitspolitik. Grundgesetz und Völkerrecht bilden die Grundlage für alle Einsätze der Bundeswehr.
38. Kein Staat kann unter den heutigen Bedingungen für sich allein Frieden, Sicherheit und Wohlstand gewährleisten. Die Gestaltung des internationalen Umfelds in Übereinstimmung mit deutschen Interessen, die Bewältigung der komplexen Herausforderungen, die Eindämmung von Risiken und Bedrohungen und der Schutz Deutschlands vor ihnen sind im nationalen Alleingang nicht zu leisten. Gemeinsame Anstrengungen sind notwendig.
39. Die neuen sicherheitspolitischen Chancen und die komplexen Risiken erfordern eine deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die auf die Verhütung von Krisen und Konflikten ausgerichtet ist, das gesamte Spektrum sicherheitspolitisch relevanter Instrumente und Handlungsoptionen umfasst und gemeinsam mit den Verbündeten und Partnern in der NATO und in der EU organisiert ist. Ihr Ziel ist, vorbeugend und eindämmend Gewalt zu verhindern. Dies verlangt zwingend nationale und internationale Fähigkeiten zur Früherkennung und Aufklärung.
40. Für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik ergeben sich daraus drei Folgerungen:
Erstens: Die transatlantische Partnerschaft bleibt die Grundlage unserer Sicherheit. Ohne die Vereinigten Staaten von Amerika gibt es auch künftig keine Sicherheit in und für Europa. Deutschland wird weiterhin einen substanziellen Beitrag zur transatlantischen Partnerschaft leisten.
Zweitens: Der Stabilitätsraum Europa wird durch eine breit angelegte, kooperative und wirksame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU gestärkt. Auch die Globalisierung macht ein voll handlungsfähiges Europa erforderlich. Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik beruht auf der strategischen Partnerschaft mit der Nordatlantischen Allianz und ermöglicht selbständiges europäisches Handeln, wo die NATO nicht tätig sein muss oder will.
Drittens: Deutschland beteiligt sich aktiv an der Arbeit von VN und OSZE, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten, der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts weltweit Geltung zu verschaffen, Demokratie, wirtschaftlichen Fortschritt, soziale Entwicklung nachhaltig zu stärken, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten sowie die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu überwinden.