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Verteidigungspolitische Richtlinien 2003

Kapitel VIII.2

Fähigkeiten der Bundeswehr

91. Damit die Bundeswehr ihren Aufgaben gerecht werden kann, wird sie über leistungsfähige Streitkräfte verfügen, die schnell und wirksam zusammen mit den Streitkräften anderer Nationen eingesetzt werden können. Dazu ist ein Fähigkeitsprofil erforderlich, welches sechs wesentliche, miteinander verzahnte Fähigkeitskategorien umfasst:

• Führungsfähigkeit;
• Nachrichtengewinnung und Aufklärung;
• Mobilität;
• Wirksamkeit im Einsatz;
• Unterstützung und Durchhaltefähigkeit;
• Überlebensfähigkeit und Schutz.

92. Eine moderne und qualitativ hochwertige materielle Ausprägung sämtlicher Teilfähigkeiten ist angesichts der sicherheitspolitischen Lage nicht erforderlich und finanziell auch nicht zu leisten. Auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung wird daher eine aus den Aufgaben der Bundeswehr abgeleitete Beschaffungs- und Ausrüstungsplanung entwickelt. Priorität haben weiterhin die bisher nicht vorhandenen Teilfähigkeiten "Strategische Verlegung" und "Weltweite Aufklärung" sowie "leistungsfähige und interoperable Führungssysteme und -mittel". Die Grundfähigkeit zur Flugkörperabwehr, zu der auch der Schutz von Truppen im Einsatz vor Angriffen mit Raketen und Flugkörpern gehört, ist weiter auszubauen.

93. Daneben gilt es, vor allem diejenigen Teilfähigkeiten zu erwerben oder zu verbessern, die dazu geeignet sind, den erforderlichen militärischen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu leisten.

94. Mittel- bis langfristig sind Maßnahmen zum Schutz vor Auswirkungen eines Informationskriegs zu entwickeln.

95. Beschaffungs- und Ausrüstungsplanungen haben stringent einem multinational abgestimmten, fähigkeitsorientierten, teilstreitkraft- und bereichsübergreifenden Gesamtansatz zu folgen.


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