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Bundesministerium des Innern, Berlin, 27.10.2003
Der Bundesminister des Innern Otto Schily (SPD)
Auf Grund des § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 7 Satz 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5 und § 47 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), jeweils auch in Verbindung mit Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4013), verordnet das Bundesministerium des Innern:

Allgemeine
Waffengesetz-Verordnung

Abschnitt 1
Nachweis der Sachkunde

§ 1 Umfang der Sachkunde
§ 2 Prüfung
§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde


Abschnitt 2
Nachweis der persönlichen Eignung

§ 4 Gutachten über die persönliche Eignung


Abschnitt 3
Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat

§ 5 Schießsportordnungen
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
§ 8 Beirat für schießsportliche Fragen


Abschnitt 4
Benutzung von Schießstätten

§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
§ 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche
§ 11 Aufsicht
§ 12 Überprüfung der Schießstätten


Abschnitt 5
Aufbewahrung von Waffen und Munition

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich


Abschnitt 6
Vorschriften für das Waffengewerbe

Unterabschnitt 1
Fachkunde

§ 15 Umfang der Fachkunde
§ 16 Prüfung

Unterabschnitt 2
Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbücher

§ 17 Grundsätze der Buchführungspflicht
§ 18 Führung der Waffenbücher in gebundener Form
§ 19 Führung der Waffenbücher in Karteiform
§ 20 Führung der Waffenbücher in elektronischer Form

Unterabschnitt 3
Kennzeichnung von Waffen

§ 21 Kennzeichnung von Schusswaffen


Abschnitt 7
Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen

§ 22 Lehrgänge und Schießübungen
§ 23 Zulassung zum Lehrgang
§ 24 Verzeichnisse
§ 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern


Abschnitt 8
Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten

Unterabschnitt 1
Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union

§ 26 Allgemeine Bestimmungen
§ 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde

Unterabschnitt 2
Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme

§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
§ 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
§ 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach oder durch Deutschland
§ 31 Anzeigen
§ 32 Mitteilungen der Behörden
§ 33 Europäischer Feuerwaffenpass


Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Anwendung des bisherigen Rechts
§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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